Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Nov. 2021

1. Allgemeines–Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Regelungen sind Bestandteil zwischen Smaticon Services GmbH, kurz nachfolgend auch als Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Mit diesem werden die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen zunächst geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den nachfolgenden Regelungen und dem Inhalt des geschlossenen Vertrages gilt zunächst die Regelung des Vertrages. 

1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögens. 

1.3. Abweichende Regelungen, wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter sind nur verbindlich, wenn ihrer Geltung ausdrücklich von Smaticon Services GmbH zugestimmt wird. 

2. Ausführung
2.1. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Lagepläne oder ähnliches werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. 

2.2. Die zu vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich entsprechend, soweit eine Behinderung verursacht ist durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden, durch Streik oder eine von der Berufsvertretung des Arbeitgebers angeordnete Aussperrung im Betrieb der Firma Smaticon Services GmbH oder in einem unmittelbar für die Firma Smaticon Services GmbH arbeitenden Betrieb und durch höhere Gewalt oder durch andere für Smaticon Services GmbH unabwendbare Ereignisse. 

3. Abnahme
3.1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen. Sonderleistungen bzw Aufträge sowie Lieferungen werden durch digital abgenommen und digital vom Auftraggeber unterschrieben (iPad, iPhone). Nicht unterschriebene gelten automatisch als abgenommen wenn diesem nicht innerhalb 48 Stunden nach Auftragserfüllung widersprochen wird.

3.2. Bei einmaliger Werkleistung, wie z. B. Bauendreinigung, erfolgt die Abnahme, soweit vereinbart, auch Abschnittsweise, spätestens 2 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen. 

3.3. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. 

4. Gefahrtragung, Mängelansprüche und Haftung
4.1. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare und von der Firma Smaticon Services GmbH nicht zu vertretenen Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie für die bislang ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung, für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht. 

4.2. Beanstandet der Auftraggeber berechtigterweise Mängel, so ist die Firma Smaticon Services GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Firma Smaticon Services GmbH ist das Recht zur zweimaligen Nachbesserung einzuräumen, bevor der Auftraggeber seine weitergehenden Rechte, wie z. B. Minderung oder Vertragskündigung ausüben kann. 

4.3.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Von der Haftung ausgeschlossen ist Diebstahl jeglicher Art und Weise die von unseren Mitarbeitern nachweislich getätigt werden. Hierzu haften die Mitarbeiter selbst mit ihrem Vermögen und werden strafrechtlich belangt. Die Versicherungssummen sind unserer Haftpflichtversicherung zu entnehmen. Soweit uns keine vorsätzliche Schadensersatzhaftung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

4.3.2. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftragnehmer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

4.3.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 

4.3.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 

5. Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung der Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. 

6. Preise
Die im Angebot/Auftrag enthaltenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen, wie auch sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei Änderung dieser Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Diese Änderung wird üblicherweise im Januar des jeweiligen Jahres schriftlich dem Auftraggeber mitgeteilt. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

7. Abrechnung
7.1. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende beauftragte Leistungen und Lieferungen werden nach dem Vergütungssatz von 39,00 EUR (Regiestunde) pro Stunde abgerechnet.

7.2. Über die ausgeführten Stundenlohnarbeiten und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen sind dem Auftraggeber schriftliche Nachweise vorzulegen, die innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage an die Smaticon Services GmbH bearbeitet und unterzeichnet durch den Auftraggeber zurück zu geben sind; Der Auftraggeber hat innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch aber mit fristgerechter Rückgabe der Smaticon Services GmbH seine Bemerkungen hierzu mitzuteilen. 

7.3. Nicht fristgerecht zurückgegebene Nachweise gelten als anerkannt, soweit der Auftraggeber diese nicht als nicht anerkannt zurückgegeben oder hiergegen schriftliche Einwendungen erhoben hat. 

9. Zahlungsbedingungen
9.1. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, netto ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt zahlbar; Skontoabzüge werden, soweit nicht vertraglich vereinbart, nicht anerkannt. 

9.2. Monatspauschalen sind spätestens am 10. Werktag laufenden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. 

9.3. Die Mitarbeiter der Smaticon Services GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt; Schuldbefreiend kann der Auftraggeber nur auf das Bankkonto des Auftragnehmers (Smaticon Services GmbH) leisten. In Ausnahmefällen ist eine schuldbefreiende Zahlung auch in Bar, direkt an dem Geschäftsführer oder einer befugten Mitarbeiter/in, möglich. 

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
10.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit ihm gegenüber der Smaticon Services GmbH zustehenden Forderung nur dann berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

11. Datenspeicherung
Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert, verarbeitet und verwaltet. 

12. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand und Schriftform
12.1. Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie vorstehender Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was ebenfalls für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt. 

12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung des § 157 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung zu finden, die dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

12.3. Für die Durchführung des Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.4. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen wird für alle Rechtstreitigkeiten aus dem Vertrag als Gerichtsstand München vereinbart.